Achtung Gewichtsbeschränkung
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Auf den öffentlichen Straßenzügen in der Stadtgemeinde Friesach gilt nach wie vor die Gewichtsbeschränkung, um Elementarschäden zu vermeiden.
Mit der Entfernung der Verkehrstafeln der Gewichtsbeschränkungen – Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 3 t Gesamtgewicht (Schotterwege) und 6 t Gesamtgewicht - tritt die Verkehrseinschränkung wieder außer Kraft.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen BAL Helga Leitner, Tel.Nr. 04268/2213-15 gerne zur Verfügung.