Der Einzelpreis pro Menü beträgt
für Alleinstehende |
8,20 Promille und |
für Ehepaare und Lebensgemeinschaften |
5,50 Promille |
des gesamten monatlichen Nettoeinkommens (inkl. Pflegegeld).
Der Mindestpreis für ein Essen beträgt EUR 7,50
und der Höchstpreis EUR 10,00. Je nach Höhe Ihrer Pension, liegt der
Menüpreis zwischen diesen zwei Grenzbeträgen.
Der Essenspreis wird einmal jährlich, jeweils im Jänner, mittels Einkommensnachweis
berechnet.
Die Bezahlung erfolgt in Form von "Essensgutscheinen", welche im Voraus (vierzehntägig
oder monatlich) im Sozialamt der Stadtgemeinde Friesach zu beziehen sind. Für jede erhaltene
Mahlzeit ist dem Zustellorgan ein Gutschein auszufolgen.
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